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Gemäß § 7 der
Energieeinsparverordnung sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass der Einfluss von
Wärmebrücken unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes so gering wie möglich gehalten
wird.
Wir unterstützen Sie
gerne bei der Planung und in Ihren Gutachten in folgenden Bereichen:
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Darstellung von wirtschaftlichen
Energieeinsparmöglichkeiten an sämtlichen Details an der wärmetechnischen Gebäudehülle
bei Bestands- und Neubauten.
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Detaillierter Wärmebrückennachweis
bei Bestands- und Neubauten für Berechnungen nach
Energieeinsparverordnung
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Darstellung von Schimmelpilz- und
Tauwassergefährdung im Bestands- und Planungsstadium
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Regulierung von nicht planmäßig
durchgeführten Bauvorhaben (Anforderung der Energieeinsparverordnung wurde nicht
eingehalten aufgrund von Berechnungs- Planungs- oder
Ausführungsfehlern)
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Erstellung von
bauträgerspezifischen Wärmebrückenkataloge
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Erstellung von
Wärmebrückenkataloge für herstellerspezifische Sanierungskonzepte
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Erstellung von
Wärmebrückenkataloge für den Industrie- und Gewerbebau
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Rechnerische Bestimmung der
Wärmedurchlaßwiderständen von Fenstern, Rolladenkästen und Türe
Im Passivhaus und
Plusenergiehaus führen Wärmebrücken unter Umständen zu bedeutenden zusätzlichen
Wärmeverlusten, deshalb ist bei der Passivhausplanung eine Optimierung und eine genaue
Berücksichtigung aller Wärmebrückenverluste dringend notwendig. Ziel ist es diese Gebäude
mindestens wärmebrückenfrei zu konstruieren.
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3D Darstellung eines Stützpfeilers in einer
Tiefgarage


Stufe zu einer Tiefgaragendecke mit
Terrassendach (Temperaturbild)


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